Pflegeversicherung
Als pflegebedürftig gelten Menschen, die
wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung
für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des
Lebens auf Dauer in erheblichem Umfang oder höherem Maße der Hilfe bedürfen. Je
nach dem Umfang des Hilfebedarfs werden die Pflegebedürftigen in
unterschiedliche Pflegestufen eingestuft. Die Entscheidung, welche Pflegestufe
vorliegt, trifft die Pflegekasse unter maßgeblicher Berücksichtigung des
Pflegegutachtens. Von der Pflegestufe ist abhängig, ob und in welchem Umfang
der Pflegebedürftige Leistungen von der Pflegekasse beanspruchen kann.
Pflegestufe richtet sich
nach Zeitaufwand und Häufigkeit
Die Pflegestufen sind gesetzlich
festgelegt. Für die Einstufung in eine Pflegestufe gelten folgende Richtlinien:
Pflegestufe I – erheblich
pflegebedürftig
Häufigkeit: Mindestens einmal täglich Hilfebedarf bei der Körperpflege,
Ernährung oder Mobilität und zusätzlich mehrmals in der Woche Bedarf an Hilfen
im Haushalt.
Zeitaufwand: Durchschnittlich mindestens 90 Minuten pro Tag oder mehr als
10,5 Stunden pro Woche für Hilfeleistungen, der pflegerische Aufwand muss mehr
als 45 Minuten betragen.
Pflegestufe II – schwer
pflegebedürftig
Häufigkeit: Mindestens dreimal Bedarf an Hilfe zu verschiedenen
Tageszeiten bei der Pflege, zusätzlich ist mehrmals pro Woche Haushaltshilfe
notwendig.
Zeitaufwand: Durchschnittlich mindestens drei Stunden pro Tag oder 21
Stunden pro Woche für Hilfeleistungen, der pflegerische Aufwand muss mit mehr
als zwei Stunden pro Tag eindeutig überwiegen.
Pflegestufe III – schwerst pflegebedürftig
Häufigkeit: Die Hilfe muss täglich rund um die Uhr, auch nachts
notwendig sein, d.h. die Pflegekraft hat in ständiger Bereitschaft zu stehen.
Diese Bereitschaft wird aber nur berücksichtigt, wenn es zu regelmäßigen
unvorhergesehenen Einsätzen in der Nacht kommt (22 bis 06 Uhr). Diese müssen
nicht jede Nacht, aber zwei bis dreimal in der Woche geleistet werden. Einsätze
werden auch gewertet, wenn der Wecker gestellt wird, um den Pflegebedürftigen
z.B. zu lagern oder die Windel zu wechseln. Zusätzlich muss mehrfach in der
Woche Haushaltshilfe notwendig sein.
Zeitaufwand: Durchschnittlich mindestens fünf Stunden pro Tag, bzw. 35
Stunden pro Woche für Hilfeleistungen. Von diesen fünf Stunden müssen mehr als
vier Stunden für Pflege aufgewendet werden.
Pflegestufe III a (Härtefall)
Häufigkeit: Wie Pflegestufe III
Zeitaufwand: Wie Pflegestufe III
Mindestens sieben Stunden Hilfebedarf,
mindestens zwei Stunden jede Nacht oder nächtlicher Hilfebedarf, der immer zwei
Pflegepersonen erfordert.
Einen Anhaltspunkt für die Zusammensetzung
und Berechnung des Gesamtpflegeaufwandes gibt die Tabelle „Pflegeaufwand“ (siehe Bild rechts).
Wenn der MDK (Medizinische Dienst der
Krankenkasse) den Patient einer Pflegestufe zuordnet, muss er unter anderem
angeben, wie viel Zeit für seine Pflege notwendig ist. Dazu hat er für jede
einzelne Tätigkeit Anhaltswerte festgelegt.
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Körperpflege |
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Ganzkörperwäsche |
20 – 25 Minuten |
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Teilwäsche Oberkörper |
08 – 10 Minuten |
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Teilwäsche Unterkörper |
12 – 15 Minuten |
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Teilwäsche Hände/Gesicht |
01 – 02 Minuten |
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Duschen |
15 – 20 Minuten |
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Baden |
20 – 25 Minuten |
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Zahnpflege |
05 Minuten |
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Kämmen |
01 – 03 Minuten |
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Rasieren |
05 – 10 Minuten |
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Hilfe beim Wasser lassen |
02 – 03 Minuten |
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Hilfe beim Stuhlgang |
03 – 06 Minuten |
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Richten der Bekleidung |
02 Minuten |
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Wechsel Windeln nach Wasser lassen |
04 – 06 Minuten |
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Wechsel Windeln nach Stuhlgang |
07 – 10 Minuten |
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Wechseln kleinerer Vorlagen |
01 – 02 Minuten |
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Wechsel Kontinenzhilfen:
Urinbeutel |
02 – 03 Minuten |
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Wechsel Kontinenzhilfen:
Stomabeutel |
03 – 04 Minuten |
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Essen |
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Mundgerechte Zubereitung der Nahrung |
02 – 03 Minuten |
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Aufnahme der Nahrung |
15 – 20 Minuten |
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Mobilität: Gehen, Anziehen etc. |
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Einfache Hilfe beim
Aufstehen/Hinlegen/Lagern |
01 – 02 Minuten |
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An-/ und Auskleiden |
02 – 03 Minuten |
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Ankleiden komplett |
08 – 10 Minuten |
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Ankleiden teilweise (Ober-/Unterkörper) |
05 – 06 Minuten |
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Entkleiden komplett |
04 – 06 Minuten |
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Entkleiden teilweise (Ober-/Unterkörper) |
02 – 03 Minuten |
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Gehen |
Individuell |
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Stehen (Transfer) |
01 Minute |
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Treppen steigen |
Individuell |
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Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung |
individuell |
