Pflegeversicherung

 

 

Als pflegebedürftig gelten Menschen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des Lebens auf Dauer in erheblichem Umfang oder höherem Maße der Hilfe bedürfen. Je nach dem Umfang des Hilfebedarfs werden die Pflegebedürftigen in unterschiedliche Pflegestufen eingestuft. Die Entscheidung, welche Pflegestufe vorliegt, trifft die Pflegekasse unter maßgeblicher Berücksichtigung des Pflegegutachtens. Von der Pflegestufe ist abhängig, ob und in welchem Umfang der Pflegebedürftige Leistungen von der Pflegekasse beanspruchen kann.

 

 

Pflegestufe richtet sich nach Zeitaufwand und Häufigkeit

 

Die Pflegestufen sind gesetzlich festgelegt. Für die Einstufung in eine Pflegestufe gelten folgende Richtlinien:

 

Pflegestufe I – erheblich pflegebedürftig

Häufigkeit: Mindestens einmal täglich Hilfebedarf bei der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität und zusätzlich mehrmals in der Woche Bedarf an Hilfen im Haushalt.

Zeitaufwand: Durchschnittlich mindestens 90 Minuten pro Tag oder mehr als 10,5 Stunden pro Woche für Hilfeleistungen, der pflegerische Aufwand muss mehr als 45 Minuten betragen.

 

Pflegestufe II – schwer pflegebedürftig

Häufigkeit: Mindestens dreimal Bedarf an Hilfe zu verschiedenen Tageszeiten bei der Pflege, zusätzlich ist mehrmals pro Woche Haushaltshilfe notwendig.

Zeitaufwand: Durchschnittlich mindestens drei Stunden pro Tag oder 21 Stunden pro Woche für Hilfeleistungen, der pflegerische Aufwand muss mit mehr als zwei Stunden pro Tag eindeutig überwiegen.

 

Pflegestufe III – schwerst pflegebedürftig

Häufigkeit: Die Hilfe muss täglich rund um die Uhr, auch nachts notwendig sein, d.h. die Pflegekraft hat in ständiger Bereitschaft zu stehen. Diese Bereitschaft wird aber nur berücksichtigt, wenn es zu regelmäßigen unvorhergesehenen Einsätzen in der Nacht kommt (22 bis 06 Uhr). Diese müssen nicht jede Nacht, aber zwei bis dreimal in der Woche geleistet werden. Einsätze werden auch gewertet, wenn der Wecker gestellt wird, um den Pflegebedürftigen z.B. zu lagern oder die Windel zu wechseln. Zusätzlich muss mehrfach in der Woche Haushaltshilfe notwendig sein.

Zeitaufwand: Durchschnittlich mindestens fünf Stunden pro Tag, bzw. 35 Stunden pro Woche für Hilfeleistungen. Von diesen fünf Stunden müssen mehr als vier Stunden für Pflege aufgewendet werden.

 

Pflegestufe III a (Härtefall)

Häufigkeit: Wie Pflegestufe III

Zeitaufwand: Wie Pflegestufe III

Mindestens sieben Stunden Hilfebedarf, mindestens zwei Stunden jede Nacht oder nächtlicher Hilfebedarf, der immer zwei Pflegepersonen erfordert.

 

Einen Anhaltspunkt für die Zusammensetzung und Berechnung des Gesamtpflegeaufwandes gibt die Tabelle „Pflegeaufwand“ (siehe Bild rechts).

 

Wenn der MDK (Medizinische Dienst der Krankenkasse) den Patient einer Pflegestufe zuordnet, muss er unter anderem angeben, wie viel Zeit für seine Pflege notwendig ist. Dazu hat er für jede einzelne Tätigkeit Anhaltswerte festgelegt.

 

Körperpflege

Ganzkörperwäsche

20 – 25 Minuten

Teilwäsche Oberkörper

08 – 10 Minuten

Teilwäsche Unterkörper

12 – 15 Minuten

Teilwäsche Hände/Gesicht

01 – 02 Minuten

Duschen

15 – 20 Minuten

Baden

20 – 25 Minuten

Zahnpflege

05 Minuten

Kämmen

01 – 03 Minuten

Rasieren

05 – 10 Minuten

Hilfe beim Wasser lassen

02 – 03 Minuten

Hilfe beim Stuhlgang

03 – 06 Minuten

Richten der Bekleidung

02 Minuten

Wechsel Windeln nach Wasser lassen

04 – 06 Minuten

Wechsel Windeln nach Stuhlgang

07 – 10 Minuten

Wechseln kleinerer Vorlagen

01 – 02 Minuten

Wechsel Kontinenzhilfen: Urinbeutel

02 – 03 Minuten

Wechsel Kontinenzhilfen: Stomabeutel

03 – 04 Minuten

Essen

Mundgerechte Zubereitung der Nahrung

02 – 03 Minuten

Aufnahme der Nahrung

15 – 20 Minuten

Mobilität: Gehen, Anziehen etc.

Einfache Hilfe beim Aufstehen/Hinlegen/Lagern

01 – 02 Minuten

An-/ und Auskleiden

02 – 03 Minuten

Ankleiden komplett

08 – 10 Minuten

Ankleiden teilweise (Ober-/Unterkörper)

05 – 06 Minuten

Entkleiden komplett

04 – 06 Minuten

Entkleiden teilweise (Ober-/Unterkörper)

02 – 03 Minuten

Gehen

Individuell

Stehen (Transfer)

01 Minute

Treppen steigen

Individuell

Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung

individuell

 

 

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